Eine Saisonvorbereitung der Extraklasse erlebten die 1. Herrenmannschaft sowie die E1-, E2- und F1-Junioren des VfB am 22. und 23. Februar. Dank der Partnerschaft mit der AOK und der TSG Hoffenheim hatten die Teams die einmalige Gelegenheit, im hochmodernen Trainingszentrum der Profis zu trainieren und professionelle Diagnostikverfahren zu durchlaufen.
Für die E1- und F1-Junioren stand ein ganz besonderes Training auf dem Programm: Neben dem ehrwürdigen Dietmar-Hopp-Stadion erhielten die Kinder eine Trainingseinheit, die von zahlreichen Trainern der TSG-Akademie geleitet wurde. Sogar die Torhüter kamen auf ihre Kosten und absolvierten ein separates Torwarttraining. Im Rahmen eines Trainerworkshops der TSG bekamen sowohl die jungen Spieler als auch die mitgereisten VfB-Trainer wertvolle Einblicke in moderne Trainingsmethoden eines Bundesliga-Nachwuchsleistungszentrums.
Währenddessen durfte die E2-Junioren-Mannschaft im Trainingszentrum der Profis in Zuzenhausen einen Blick hinter die Kulissen werfen. Die Spieler durchliefen eine professionelle Leistungsdiagnostik mit Sprint- und Sprungtests, Speed-Court-Einheiten sowie Messungen der biologischen Reifung. Ein absolutes Highlight war für viele der Footbonaut – ein hochmodernes Trainingsgerät, das es in Deutschland nur zwei Mal gibt. Hier konnten die Kinder ihre Reaktionsfähigkeit und Präzision unter Beweis stellen.
Auch die 1. Herrenmannschaft erlebte ein ähnliches Programm im Rahmen der neuen Kooperation zwischen dem VfB und der AOK. Die Spieler erhielten wertvolle Einblicke in das Training der Profis und konnten moderne Testverfahren selbst ausprobieren.
Die Begeisterung war bei allen Teilnehmern riesig. Für die Spieler war es eine einmalige Gelegenheit, hautnah mitzuerleben, wie professionelle Fußballer trainieren. Ob beim Training mit den TSG-Coaches oder den spannenden Diagnostik-Tests – das Wochenende war für alle eine wertvolle Erfahrung. Der VfB bedankt sich herzlich bei der TSG Hoffenheim und der AOK für diese großartige Möglichkeit und freut sich auf weitere gemeinsame Projekte!
D-Junioren erleben ein unvergessliches Trainingslager in Freudenstadt
Viele junge Fußballer träumen davon, einmal Profi zu werden. Und gerade da darf ein
Trainingslager mit der Mannschaft in der Saisonvorbereitung natürlich nicht fehlen. Dass
man dafür aber gar nicht unbedingt Profi sein muss, zeigten die D-Junioren des VfB
Wiesloch: Gemeinsam mit ihren drei Trainer*innen machten sich die 15 Jungs Anfang
Februar für ein Wochenende mit auf ins Trainingslager in den Schwarzwald. Für ein
Wochenende war die Sportschule Championspark in Freudenstadt ihr Zuhause. In Zimmern
mit Blick auf den Sportplatz untergebracht, gab es dort von mehreren Sportplätzen bis hin zu
gemütlichen Gemeinschaftsräumen alles, was das Fußballerherz begehrt. Und langweilig
sollte es an diesem Wochenende keinem werden: Direkt nach dem Bezug der Zimmer ging
es auf den Platz für eine erste Einheit. Nach dem Abendessen war dann Fingerspitzengefühl
gefragt beim Tischkicker-Turnier. Der Samstag begann für einige schon vor dem Frühstück
mit einer lockeren Joggingrunde im Wald. Über den Tag verteilt standen erneut mehrere
Trainingseinheiten an, abgerundet von einem teaminternen Turnier im Kleinfeldcourt mit
Rundumbande. Zum Ausklang des Tages stand dann am Abend noch ein Besuch im direkt
benachbarten Freizeitbad an. Und während am Freitagabend viele noch gerade so vor
Energie strotzten, war es einen Tag später doch schon sehr bald ruhig auf den Fluren der
Sportschule. Nach einer abschließenden Einheit am Sonntagvormittag hieß es auch schon
wieder, den Heimweg anzutreten. Das Fazit des Trainerteams nach dem kurzen, aber
intensiven Wochenenden war durchweg positiv. So sagte Tim Waibel: „Ich glaube, nicht viele
Vereine können in diesem Alter so ein Angebot machen – aber das Feedback der Spieler war
durchweg begeistert.“ Gregor Kopp ergänzte: „Man hat wirklich gesehen, wie die Jungs
nochmal mehr als Team zusammengewachsen sind.“ Und das können sie auch schon sehr
bald wieder auf dem Platz zeigen: Zum Rückrundenauftakt geht es am 15.03. direkt auf eine
weite Auswärtsfahrt zum Eberbacher SC.
Während am ersten Märzwochenende andernorts der Fasching ausklang, stand beim VfB alles im
Zeichen des Fußballs: Der SOLARCEL Wintercup 2025 – eines der größten Hallenturniere der Region –
lockte erneut zahlreiche Mannschaften und Zuschauer in die Stadionhalle und auf den Kunstrasen.
Volles Teilnehmerfeld und spannende Spiele
Mit insgesamt zehn Turnieren von den Bambini bis zur D-Jugend, inklusive eigener Wettbewerbe für
Mädchenteams, war das Event bestens besetzt. Knapp 90 Mannschaften traten an, und trotz der
Ferien war das Turnier fast vollständig ausgebucht. Dank der hervorragenden Organisation des VfB,
der mit vielen engagierten Helfern für einen reibungslosen Ablauf sorgte, verlief das Wochenende
sportlich und organisatorisch einwandfrei.
Den Auftakt bildeten am Samstagvormittag die F1- und F2-Spielfeste in der Halle, während parallel
die D1-Junioren ihr Turnier auf dem Kunstrasen austrugen. Diese übergaben den Staffelstab an die D-
Juniorinnen, die nachmittags nahtlos weitermachten. Den Abschluss des Tages bildete das Turnier
der E2-Junioren, das bis in den Abend hinein für packende Spiele sorgte.
Spielspaß für die Kleinsten und packende Duelle bei den Älteren
Am Sonntagmorgen standen zunächst die Bambini-Spielfeste auf dem Programm, die mit zahlreichen
Minitoren für große Begeisterung sorgten. Zeitgleich traten die D2-Teams auf dem Kunstrasen an,
während am Nachmittag die D3-Junioren und schließlich die E1-Teams ihr Können unter Beweis
stellten. Besonders die E1 des VfB zeigte eine starke Leistung und scheiterte nur knapp im
entscheidenden Gruppenspiel an TuS Makkabi Frankfurt, die sich später den Turniersieg sicherten.
Großartige Atmosphäre und engagierte Helfer
Neben den spannenden Spielen sorgte auch das Rahmenprogramm für Begeisterung. Hauptsponsor
SOLARCEL war mit einem Stand an beiden Tagen vertreten und hatte für die Kinder kleine
Überraschungen parat, während die Erwachsenen bei einer Verlosung die Chance auf einen E-
Scooter hatten. Die Firma SOLARCEL aus Frauenweiler bietet Solaranlagen inklusive eines Rundum-
sorglos-Pakets von der Beratung bis zur Inbetriebnahme und ist in diesem Jahr schon zum zweiten
Mal der Hauptsponsor des Wintercups!
Das traumhafte Wetter am Sonntag rundete das Wochenende perfekt ab – einige Zuschauer
genossen die Sonne sogar im Liegestuhl. Ein großes Lob gebührt den vielen ehrenamtlichen Helfern,
die in ihren orangefarbenen Trikots überall im Einsatz waren – sei es im Verkauf, bei der
Turnierleitung oder als Schiedsrichter. Ihr Engagement machte den SOLARCEL Wintercup 2025
erneut zu einem vollen Erfolg. Die Vorfreude auf das nächste große Event ist bereits spürbar: Im Juli
steht der Physio West Sommercup auf dem Programm.
Einladung Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
Der VfB Wiesloch lädt alle Mitglieder für Freitag, den 14. März 2025 zur ordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim des VfB in der Parkstraße 3 in Wiesloch ein.
Beginn ist um 19:07 Uhr.
Tagesordnung:
Anträge sind bis 4. März 2025 an 1. Vorsitzenden Dirk Hofer über die Vereinsanschrift zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Hofer
VfB Wiesloch
1. Vorsitzender
Es ist Mitglied des Badischen Fußballverbandes e.V. in Karlsruhe. Soweit es sich um Beachtung der Satzung, Ordnungen und Entscheidungen des Badischen Fußballverbandes handelt, gelten dessen Satzung und Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich für den Verein und seine Einzelmitglieder. Der Verein, wie auch seine Einzelmitglieder, unterwerfen sich der Rechtsprechung des Badischen Fußballverbandes und ermächtigen diesen, die ihm überlassenen Befugnisse bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Satzungen und Ordnungen an den Süddeutschen Fußballverband oder Deutschen Fußballbund zu übertragen. Der Verein ist auch Mitglied des Badischen Sportbundes.
Er ist Mitglied des Badischen Fußballverbandes e.V. in Karlsruhe. Soweit es sich um Beachtung der Satzung, Ordnungen und Entscheidungen des Badischen Fußballverbandes handelt, gelten dessen Satzung und Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich für den Verein und seine Einzelmitglieder. Der Verein, wie auch seine Einzelmitglieder, unterwerfen sich der Rechtsprechung des Badischen Fußballverbandes und ermächtigen diesen, die ihm überlassenen Befugnisse bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Satzungen und Ordnungen an den Süddeutschen Fußballverband oder Deutschen Fußballbund zu übertragen. Der Verein ist auch Mitglied des Badischen Sportbundes.
Der VfB Wiesloch tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. Der VfB Wiesloch verpflichtet sich im besonderen Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter (jeglicher) Gewalt.
Jedes Amt im Verein ist allen Geschlechtern zugänglich. Satzung und Ordnungen des VfB Wiesloch gelten in ihrer sprachlichen Fassung für alle Geschlechter gleichermaßen.
Aktives Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Passives Mitglieder kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr überschritten hat und bestrebt ist, den Vereinszweck zu fördern und zu verfolgen.
Aktives Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Passives Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr überschritten hat und bestrebt ist, den Vereinszweck zu fördern und zu verfolgen.
Mitglied des Vereins kann jede männliche und weibliche Person werden. Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Anmeldung zu beantragen. Der Gesamtvorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung. Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Dieser kann die Entscheidung in der auf die Ablehnung folgender Mitgliederversammlung verlangen. Deren Beschluss ist endgültig. Die Entscheidung erfolgt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.
Die vom Verein festgesetzte Aufnahmegebühr ist spätestens mit der Aushändigung der Mitgliedskarte zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Juristische Personen, Handelsgesellschaften, Körperschaften, eingetragene Genossenschaften und andere Personenvereine und Personenvereinigungen mit rechtlicher Selbstständigkeit können die Mitgliedschaft ebenfalls erwerben.
In diesem Falle erfolgt die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages gesondert. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist ebenfalls Voraussetzung für die Aufnahme.
Mitglied des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen, Handelsgesellschaften, Körperschaften, eingetragene Genossenschaften und andere Personenvereine und Personenvereinigungen mit rechtlicher Selbstständigkeit werden. Die Mitgliedschaft ist durch Anmeldung in Textform zu beantragen. Der Gesamtvorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung. Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Dieser kann die Entscheidung in der auf die Ablehnung folgenden Mitgliederversammlung verlangen. Deren Beschluss ist endgültig. Die Entscheidung erfolgt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.
Im Falle einer nicht natürlichen Person erfolgt die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages gesondert. Ein Aufnahmeantrag ist ebenfalls Voraussetzung für die Aufnahme.
Der Verein behält sich das Recht vor, beim Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände innerhalb Jahresfrist einzufordern. Vorausgezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Gesamtvorstand aus folgenden Gründen erfolgen:
Der Verein behält sich das Recht vor, beim Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände innerhalb Geschäftjahresfrist einzufordern. Vorausgezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Gesamtvorstand aus folgenden Gründen erfolgen:
Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind nur mit Zustimmung des Gesamtvorstandes zu Versammlungen zugelassen. Jedem Mitglied wird gewissenhafte Befolgung dieser Satzungen und rege Beteiligung an den Versammlungen zur Pflicht gemacht. Außerdem wird von jedem aktiven Mitglied als selbstverständlich vorausgesetzt, dass es an den angesetzten Spielen und Wettkämpfen für den Verein oder an den festgesetzten Trainingsstunden regelmäßig teilnimmt und den Anordnungen des jeweils hierfür Verantwortlichen Folge leistet. Fühlt sich ein Mitglied aus irgendeinem Grunde benachteiligt, beleidigt oder zurückgesetzt, so ist es seine Pflicht, dies sofort dem geschäftsführenden Vorstand zu melden, der dann die Angelegenheit mit dem Gesamtvorstand oder Ehrenrat schlichtet.
Es ist keinem aktiven Mitglied des Vereins gestattet, in der selben Sportart einem anderen Sportverein als aktives Mitglied anzugehören.
Jugendliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind nur mit Zustimmung des Gesamtvorstandes zu Versammlungen zugelassen. Jedem Mitglied wird gewissenhafte Befolgung dieser Satzungen und rege Beteiligung an den Versammlungen zur Pflicht gemacht. Außerdem wird von jedem aktiven Mitglied, als selbstverständlich vorausgesetzt, dass es an den angesetzten Spielen und Wettkämpfen für den Verein oder an den festgesetzten Trainingsstunden regelmäßig teilnimmt und den Anordnungen des jeweils hierfür Verantwortlichen Folge leistet. Fühlt sich ein Mitglied aus irgendeinem Grunde benachteiligt, beleidigt oder zurückgesetzt, so ist es seine Pflicht, dies sofort dem Vorstand zu melden, der dann die Angelegenheit mit dem Gesamtvorstand oder Ehrenrat schlichtet.
Die Einkünfte des Vereins bestehen aus:
Die Höhe der Vereinsbeiträge, der Aufnahmegebühr und der Verwaltungsgebühr gemäß § 6 wird vom Gesamtvorstand unter Genehmigung der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Die Einkünfte des Vereins bestehen aus:
Die Höhe der Vereinsbeiträge und der Gebühren für natürliche Personen gemäß § 6 wird vom Gesamtvorstand unter Genehmigung der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Bei Bedarf können diese Ämter im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine Tätigkeit im Rahmen der Ziff. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
Von der Mitgliederversammlung werden aus den Reihen der Mitglieder zwei Kassenprüfer gewählt. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sie sind Beauftragte der Mitgliedschaft und mit dem Hauptkassier für die Richtigkeit der Kassenführung verantwortlich. Durch Revisionen der Vereinskassen, der Bücher und Belege haben sie sich über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins auf dem laufenden zu halten. In jedem Quartal soll mindestens eine Revision stattfinden. Beanstandungen der Kassenprüfer können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen erstrecken, nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der vom Vorstand genehmigten Aufgaben.
Von der Mitgliederversammlung werden aus den Reihen der Mitglieder zwei Kassenprüfer gewählt. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sie sind Beauftragte der Mitgliedschaft und mit dem Hauptkassier für die Richtigkeit der Kassenführung verantwortlich. Durch Revisionen der Vereinskassen, der Bücher und Belege haben sie sich über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins auf dem Laufenden zu halten. In jedem Quartal soll mindestens eine Revision stattfinden. Beanstandungen der Kassenprüfer können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen erstrecken, nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der vom Vorstand genehmigten Aufgaben.
In bestimmten Zeitabständen sollen Versammlungen der Vereinsmitglieder stattfinden, deren Zeitpunkt tunlichst feststehend zu wählen ist. die inberufung erfolgt durch Ankündigung am „ Schwarzen Brett“ im Vereinheim oder in der Benachrichtigung aller Mitglieder. Die Tagesordnung bedarf der Genehmigung seitens der Versammlung. Den Vorsitz in der Versammlung führt der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Jedes ordentliche Mitglied ist stimmberechtigt. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, auf Verlangen eines Drittels der erschienenen Mitglieder geheim.
Innerhalb des ersten Quartals eines Kalenderjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin und die Tagesordnung der Versammlung muss zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter derzeit www.vfb-wiesloch.de bekannt zu geben werden. Anträge zur jährlichen Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen zehn Tage vor der Versammlung in Händen des Vorsitzenden sein. Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
Innerhalb des ersten Quartals eines Kalenderjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin und die Tagesordnung der Versammlung müssen zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter derzeit www.vfb-wiesloch.de bekannt gegeben werden. Anträge zur jährlichen Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen zehn Tage vor der Versammlung in Händen des Vorsitzenden sein. Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
Schlussbestimmungen
Die Satzungen treten nach Genehmigung durch den Badischen Fußballverband e. V. – bei eingetragenen Vereinen auch durch das zuständige Registergericht- sowie des zuständigen Finanzamtes in Heidelberg und durch den Versammlungsbeschluss vom 30. Mai 1969 in Kraft.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit erfolgter Eintragung in das Vereinsregister in Kraft (§ 71 BGB).
Die Aufzählung der folgenden Paragraphen wird angepasst. (Mit Amtsgericht klären!).
Beitragsordnung
Der Beitrag wird am 1.10. eines Geschäftsjahres eingezogen.
Das Mitglied ist verpflichtet bei unberechtigtem Einzug eines Beitrag mit dem Verein über die Rechtmäßigkeit Kontakt aufzunehmen.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen können, tragen den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand festsetzt.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
Folgende Bearbeitungsgebühren werden pro Vorgang erhoben: