Seit inzwischen fast einem Jahr ist der VfB Wiesloch Teil des Projekts „Anpfiff Jugendräume“, in dessen Rahmen der Jugendraum im Clubhaus des Vereins renoviert und in einen zeitgemäßen Bildungsraum verwandelt werden soll. Viel ist in dieser Zeit im Hintergrund passiert – nicht nur in der Planung des Raums selbst. Auch abseits des eigentlichen Raums sind in zahlreichen Workshops mit Anpfiff ins Leben unter anderem zahlreiche Projektideen für das Vereinsleben und Konzepte für die spätere Nutzung des Raums entstanden. Einzig der eigentliche Umbau konnte bis jetzt noch nicht starten. Grund dafür sind insbesondere die hohen zusätzlichen Kosten, die dem Verein durch zuvor nicht erwartete Baumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Fluchtwege aus dem Raum entstehen. So muss unter anderem ein separater Eingang erstellt werden. Hierfür läuft seit Ende Januar eine Spendenaktion, in deren Rahmen bereits zahlreiche Unterstützer*innen und Sponsor*innen gewonnen werden konnten. Auch die Bürgerstiftung Wiesloch beteiligt sich mit 2500 € am Projekt. Im Rahmen des VfB Ostercamps wurde die Spende feierlich übergeben. „Wir waren uns sicher, dass das ein Projekt ist, welches von vorne bis hinten durchdacht ist und Hand und Fuß hat. Daher unterstützen wir das Vorhaben gerne“, lobt Kai Schmidt-Eisenlohr aus dem Vorstand der Bürgerstiftung das Projekt. Mit dieser großzügigen Unterstützung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Projekts gemacht – die Finanzierung allerdings noch nicht komplett gesichert. Der VfB Wiesloch sucht daher auch weiterhin Spender*innen und Sponsor*innen. Weitere Informationen und das zugehörige Spendenkonto finden sich unter www.jugendraum.vfb-wiesloch.de
Auch dieses Jahr strömten wieder zahlreiche Kinder voller Freude und Euphorie ins Ostercamp des VfB Wiesloch. Denn in der zweiten Ferienwoche vom 11. bis zum 14. April fand das inzwischen zweite Oster-Feriencamp statt, mit diesmal insgesamt 73 Kindern, viele von ihnen mit guten Erfahrungen aus dem letzten Jahr. In der Zeit, wo andere noch im Bett liegen, standen die 16 Trainerinnen und Trainer des VfB schon ab 8:00 auf dem Platz, besprachen den Tagesablauf und bauten die Trainingseinheiten auf. Wenn dann die Kinder gegen 9.30 kamen, war der Platz schon übersät mit Hütchen, Stangen und Toren, in jeder erdenklichen Form und Farbe, und nach einer gemeinsamen Begrüßung konnte das Vormittags-Training beginnen. Hierbei wurden die Kinder im Alter von 6 bis13 Jahren in 6 unterschiedliche Gruppen aufgeteilt, welche dann mit ihren jeweiligen Trainern in abwechslungsreichen Übungen und Spielformen, aber vor allem mit Fokus auf Spaß, trainierten.
Zusätzlich zum Trainerteam gab es in diesem Jahr auch eine vierköpfige „Küchencrew“, welche schon ab Vormittag in der Küche stand, um das Mittagessen für die Kinder zuzubereiten. Auf dem Speiseplan standen neben den klassischen Sportlergerichten wie Nudeln auch Wraps, eine Salatbar und Kaiserschmarrn. Als Snack zwischendurch und für den kleinen Hunger spendierte wie schon letztes Jahr der Obsthof Filsinger mehrere Kisten mit knackigen Äpfeln.
Am Nachmittag standen dann verschiedene Turnier-Modi auf dem Programm, wie zum Beispiel das Doppel-Turnier, indem die jüngere Hälfte des Teams die erste, und die ältere Hälfte die zweite Halbzeit spielten. Und nicht zu vergessen natürlich das große Abschluss-Turnier, in dem alle Kinder in ihren gemischten Mannschaften für eine Nation um den WM-Titel kämpften.
Eine weitere Neuerung dieses Jahr war der Besuch der KLIMA ARENA in Sinsheim am Donnerstagvormittag. Unterstützt wurde dieser Ausflug durch das Projekt „Anpfiff Jugendräume“, in dessen Rahmen derzeit auch die Renovierung des Jugendraums geplant ist. Als eine kleine Abwechslung vom täglichen Trainieren stieß der Ausflug auf eine sehr positive Resonanz aufseiten der Kinder.
Am Freitagnachmittag waren dann alle Eltern eingeladen, um bei der Abschlussveranstaltung des Ostercamps dabei zu sein zu. Hierbei konnten die Eltern unter anderem das bis zum Ende spannende Finale des Abschluss-Turniers mitverfolgen.
Nach Ende des diesjährigen Oster-Feriencamps zeigte sich auch Tim Waibel, Leiter der Jugendabteilung des VfB, mehr als zufrieden: „Auch dieses Jahr war die Veranstaltung ein voller Erfolg! Auch unsere neuen Ideen kamen sehr gut bei den Kindern an. Das Wetter hat zwar nicht immer mitgespielt – nichtsdestotrotz waren wir flexibel genug, dass der Spaß darunter kaum gelitten hat.“ Wie Tim Waibel außerdem verlauten lässt, könne man zuversichtlich sein, dass auch im kommenden Jahr das Ostercamp stattfinden wird.
In Zusammenarbeit mit Anpfiff ins Leben und Nussbaum Medien startete am 29.03.2023 in einer virtuellen Auftaktveranstaltung das gemeinsame Projekt „NUSSBAUM Trainerschule – Pädagogik im Sport“. Das Projekt richtet sich an Vereine aus dem Mannschaftssportbereich aus Baden-Württemberg. Der Fokus liegt dabei auf der pädagogischen Trainerarbeit. Ziel dessen ist es, in den Vereinen Multiplikatoren zu schaffen. Die teilnehmenden TrainerInnen werden zu Mentoren ausgebildet sowie auf kritische Situationen vorbereitet. Diese sollen andere Menschen ermutigen und befähigen, ein Traineramt zu übernehmen und so auszuüben, dass ein nachhaltiger positiver Effekt für den Verein entsteht. Die Trainerschule besteht aus mehreren Workshops, in welchen es u.a. um die Rolle und Aufgaben eines Jugendtrainers nach den Leitlinien von Anpfiff ins Leben, den Umgang mit kritischen Situationen im Handlungsfeld Trainer und Spieler sowie um herausfordernde Elterngespräche geht. Dieses neue Wissen wird im Anschluss von den ausgebildeten Mentoren die Kolleginnen und Kollegen Verein weitergegeben, um so einen Mehrwert zu stiften. Vereine konnten sich für die Teilnahme bewerben – der VfB Wiesloch hat als einer von nur 35 Vereinen aus ganz Baden-Württemberg den Zuschlag erhalten! Für den VfB nimmt Laura Nennstil an der Trainerschule teil. Sie ist seit 2018 als Trainerin im Verein tätig und trainiert momentan die E- und D-Juniorinnen. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Jugendvorstand „Die Trainerschule ist eine tolle Initiative für Vereine. Die Idee, die pädagogische Ausbildung der TrainerInnen zu fördern, sodass sie dieses Wissen in den eigenen Vereinen weitergeben können finde ich klasse, denn letztendlich kommt es der Vereinsentwicklung zugute“, freute sie sich und fiebert dem Start des ersten Workshops entgegen.
Kurz bevor es in die heiße Phase der Rückrunde geht, kann der VfB Wiesloch einen neuen Sponsor verkünden: Von nun an beliefert die Metzgerei Seltenreich den VfB mit regionalen Produkten zu Spielen und Veranstaltungen. Als moderner Familienbetrieb mit einem breiten Sortiment an regionaler Wurst- und Fleischware verspricht die Metzgerei beste Qualität. „Wir schlachten noch selbst!“, so das Motto der Metzgerei, in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr. Nicht nur in Sachen Sponsoring kann sich der VfB glücklich schätzen die Metzgerei Seltenreich als Sponsor gewonnen zu haben: Mit Lieferungen von Würstchen und Co. zu Spieltagen legt der VfB enorm an Qualität zu. So auch Benedikt Krauter, zweiter Vorsitzender des VfB: „Wir sind sehr stolz, die Qualität beim Angebot der Würstchen, gerade zu Spielen und Turnieren, mit einem so kompetenten Partner steigern zu können. Wir freuen uns auf viele Jahre in einvernehmlicher Zusammenarbeit.“
Aber natürlich profitieren beide Seiten davon. Von nun an wird die Metzgerei auch auf den Seitenbanden an Kunst- und Rasenplatz beworben.
Jetzt, wo es in die heiße Phase der Rückrunde geht, wird sich die Partnerschaft besonders auszahlen, denn wenn die letzten Spiele der Saison steigen, werden sicher einige Würstchen benötigt werden.
Sehr geehrte Mitglieder,
Der VfB Wiesloch lädt alle Mitglieder für Freitag, den 31. März 2023 zur ordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim des VfB in der Parkstraße 3 in Wiesloch ein.
Beginn ist um 20.00 Uhr.
Tagesordnung:
Anträge sind bis 20. März 2023 an 1. Vorsitzenden Dirk Hofer über die Vereinsanschrift zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Hofer
VfB Wiesloch
Antrag 1:
Satzungsänderung: § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Alt:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.
Neu:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports., Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.
Antrag 2: Satzungsänderung:
§3 Mitgliedschaft
Absatz 2
Alt:
Ehrenmitglied kann werden, wer 40 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört oder sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Neu:
Ehrenmitglied kann werden, wer 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört und sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Weitere Ehrungen werden durch die Ehrenordnung geregelt.
Antrag 3: Satzungsänderung:
§ 5 Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft
Ergänzung des Absatz 3:
Alt:
Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit Jahresende.
Neu:
Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit dem Geschäftsjahresende.
Antrag 4 Satzungsänderung:
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Absatz 1:
Alt:
Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlung und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.
Neu:
Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlungen und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.
Antrag 5: Satzungsänderung:
§ 10 Vorstand:
Ergänzung durch folgenden Passus:
Der Vorstand kann durch Vorstandsbeschluss innerhalb eines Geschäftsjahres Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 € aufnehmen. Privatdarlehen sind hierbei ausgeschlossen. Alle Darlehen sind der Mitgliederversammlung offenzulegen. Darlehen mit höheren Beträgen sind durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
Antrag 6: Satzungsänderung:
§ 18 Ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
und außerordentliche Mitgliederversammlung
Absatz 4:
Alt:
In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich erfolgt.
Neu:
In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich an die zuletzt vom Mitglied angegebene Adresse (Postanschrift oder E-Mail-Adresse) erfolgt.
Antrag 7: Satzungsänderung:
§ 20 Auflösung
Alt:
Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlage überschreitet, der Stadt Wiesloch zur weiteren Verwendung im gemeinnützigen Sinne und im Interesse des Sportes zu, sofern das zuständige Finanzamt hierzu seine Einwilligung erteilt und der gemeinnützige Charakter des Vereins anerkannt ist.
Neu:
Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins, an die Stadt Wiesloch, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.