Einladung als PDF

 

Sehr geehrte Mitglieder,

Der VfB Wiesloch lädt alle Mitglieder für Freitag, den 31. März 2023 zur ordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim des VfB in der Parkstraße 3 in Wiesloch ein.

Beginn ist um 20.00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht des Geschäftsführers
  5. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
  6. Berichte aus den Abteilungen
  7. Satzungsänderungen (Der Wortlaut der Anträge steht auf den folgenden Seiten)
    2 Zweck, Gemeinnützigkeit
    § 3      Absatz 2:
    § 5      Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft Anträge
    § 10    Vorstand
    § 18    Ordentliche Mitgliederversammlung
    § 20    Auflösung
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge sind bis 20. März 2023 an 1. Vorsitzenden Dirk Hofer über die Vereinsanschrift zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Hofer

VfB Wiesloch

  1. Vorsitzender

 

 

Antrag 1:
Satzungsänderung: § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

Alt:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.

Neu:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports., Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.

 

 

Antrag 2: Satzungsänderung:
§3 Mitgliedschaft
Absatz 2

Alt:

Ehrenmitglied kann werden, wer 40 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört oder sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Neu:

Ehrenmitglied kann werden, wer 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört und sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Weitere Ehrungen werden durch die Ehrenordnung geregelt.

Antrag 3: Satzungsänderung:
§ 5 Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft
Ergänzung des Absatz 3:

Alt:

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit Jahresende.

Neu:

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit dem Geschäftsjahresende.

 

 

Antrag 4 Satzungsänderung:
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Absatz 1:

Alt:

Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlung und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

Neu:

Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlungen und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

Antrag 5: Satzungsänderung:
§ 10 Vorstand:
Ergänzung durch folgenden Passus
:

Der Vorstand kann durch Vorstandsbeschluss innerhalb eines Geschäftsjahres Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 € aufnehmen. Privatdarlehen sind hierbei ausgeschlossen. Alle Darlehen sind der Mitgliederversammlung offenzulegen. Darlehen mit höheren Beträgen sind durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.


 

Antrag 6: Satzungsänderung:
§ 18 Ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
         und außerordentliche Mitgliederversammlung
Absatz 4:

Alt:

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich erfolgt.

Neu:

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich an die zuletzt vom Mitglied angegebene Adresse (Postanschrift oder E-Mail-Adresse) erfolgt.


 

Antrag 7: Satzungsänderung:
§ 20 Auflösung

Alt:

Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlage überschreitet, der Stadt Wiesloch zur weiteren Verwendung im gemeinnützigen Sinne und im Interesse des Sportes zu, sofern das zuständige Finanzamt hierzu seine Einwilligung erteilt und der gemeinnützige Charakter des Vereins anerkannt ist.

Neu:
Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins, an die Stadt Wiesloch, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Showdown bei den Badischen Meisterschaften in Straubenhardt

Straubenhardt. Die 10 besten C-Junioren-Mannschaften aus den verschiedenen Fußballkreisen in Baden versammelten sich am 25. Februar in der Straubenhardthalle, um unter sich den Badischen Futsal-Meister auszuspielen. Mit dabei auch die JSG Wiesloch/Schatthausen/Baiertal, die sich als Kreismeister in Heidelberg drei Wochen zuvor für das Turnier qualifiziert hatte und mit lautstarker Unterstützung von der Tribüne angereist war.

In zwei Fünfergruppen wurden in der Vorrunde die Teilnehmer des Halbfinals ausgespielt – für die Jungs der JSG ging es direkt zur Sache: Im ersten Gruppenspiel wartete der TuS Mingolsheim. In einem engen Spiel konnte sich die JSG knapp mit 1:0 durchsetzen und damit die ersten Punkte für den erhofften Halbfinaleinzug sammeln. Auf dem Weg dorthin warteten allerdings noch weitere „Brocken“, als nächstes die Oberliga-Mannschaft des FC Nöttingen. Nach einem ausgeglichenen Start musste man sich – am Ende zwar verdient, aber doch zu hoch – mit 5:1 geschlagen geben. Damit war klar: Im nächsten Spiel gegen die ebenfalls zwei Ligen höher spielende SpVgg Neckarelz mussten Punkte her, um noch eine Chance auf das Halbfinale zu haben. Nach Chancen auf beiden Seiten erkämpfte sich die JSG auch hier einen knappen, aber verdienten 1:0 Sieg. Und auch das letzte Vorrundenspiel gegen die JSG Mittleres Taubertal konnte mit einem souveränen 3:0 beendet werden. Damit war die Mannschaft von den Trainern Ingo Jahnke und Christian Kuntschik Gruppenzweiter und für das Halbfinale qualifiziert!

Der Gegner hieß hier FC Germania Friedrichstal, in ihrer Gruppe souveräner Gruppensieger. Man merkte beiden Mannschaften an, dass sie schon einige Spiele in den Beinen hatten und an manchen Stellen dem ein oder anderen die Kraft bzw. Konzentration ausging. So reichte es am Ende leider nicht für das Finale – 0:2 hieß es nach elf Minuten Spielzeit auf der Anzeigetafel. Im Spiel um Platz 3 gegen die JSG Altheim/Hettingen/Buchen wurde es noch einmal spannend: Nachdem in der regulären Spielzeit keine Tore fielen, musste das Sechsmeterschießen einen Sieger herbeiführen. Hier bewahrten die Spieler der JSG/Wiesloch/Schatthausen Nerven und verwandelten ihre Strafstöße während Mario-Eduard Bilaniuc den Ball auf der Linie und somit den dritten Platz festhielt! Somit darf sich die Mannschaft nun nicht nur Kreismeister, sondern auch 3. Badischer Meister nennen! Darüber hinaus wurde Mario-Eduard Bilaniuc wiederholt zum besten Torhüter des Turniers ausgezeichnet!

Liebe Vereinsmitglieder,

der VfB Wiesloch hat in den letzten Jahren einige gesetzte Ziele erreicht: Der Biervertrag mit der Heidelberger Brauerei wurde beendet. Das langjährige Darlehen wurde abgelöst. Die Corona Pandemie wurde wirtschaftlich gut überstanden. Genaueres werden wir Ihnen auf der Mitgliederversammlung am Freitag, den 31.3.2023 präsentieren. Mit diesen erreichten Zielen ergeben sich nun neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Vereinsarbeit. Für die zukünftige Vereinsentwicklung wollen wir Sie, unsere Mitglieder, einbeziehen. Wir laden Sie zu einer Mitgliederversammlung ein, um mit Ihnen Ziele für die Vereinsentwicklung zu erarbeiten. Die Versammlung findet am Freitag, den 10. März 2023 im VfB Clubhaus (Parkstraße 3 in Wiesloch) statt. Beginn ist um 19:30 Uhr.

Die Ergebnisse werden wir in der Mitgliederversammlung Ende März präsentieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Der Vorstand des VfB Wiesloch

Bereits zum zweiten Mal hat der VfB Wiesloch den flock-in Wintercup für die Bambini bis D-Junioren ausgerichtet. Mittlerweile zählt das Hallenfußball-Turnier zu den größten der Region. Obwohl das Turnier erstmals auf zwei Wochenenden aufgeteilt stattfand und auf 82 Mannschaften aufgestockt wurde, waren die Startplätze im Vorfeld schnell vergeben – die gute Organisation hat sich längst herumgesprochen.

Die F-Junioren, Jahrgänge 2014 und 2015, spielten zum Auftakt am ersten Turniertag. Zwar spielten die kleinen Kicker auf die normalen Hallentore, jedoch wurden diese an der Latte mit einer Abdeckung verkleinert, sodass die Torhüter bei hohen Schüssen nicht chancenlos waren.

Am Samstag ging es vormittags mit dem Turnier des jüngeren E-Jugend-Jahrgangs los. Bei der anschließenden Siegerehrung durfte die SGK Heidelberg stolz den von der Firma flock-in gestifteten Siegerpokal in die Höhe strecken.

Am Nachmittag folgte gewissermaßen das diesjährige sportliche Highlight: Die D-Junioren traten gegeneinander an, darunter vier vom VfB gemeldete Heimteams. Die Duelle hatten es in sich, und nach einer umkämpften Gruppenphase sowie zwei spannenden Halbfinals standen sich im Finale die TSG Weinheim und die erste Wieslocher Mannschaft gegenüber. Weinheim machte von Anfang Druck und ging bald in Führung. Schnell erhöhten die Gäste auf 2:0 – doch Wiesloch gab sich noch nicht geschlagen. Lautstark angefeuert von den Zuschauern gelang der Anschlusstreffer und schließlich, 30 Sekunden vor Schluss, der viel umjubelte Ausgleich. Im Siebenmeterschießen belohnten sich die Jungs von den Trainern Benedikt Krauter Hescham Keilbach und Sanjin Sabanovic für ihren Kampfgeist und der Turniersieg in der eigenen Halle war perfekt.

Ganz anders sah die Stadionhalle am darauffolgenden Sonntag aus, als morgens zwei Bambini-Spielfeste für die kleinsten Fußballer stattfand. Auf gleich drei Spielfeldern gleichzeitig wurde auf Minitore gespielt, was für reichlich Tore und viele glückliche Gesichter sorgte. Das Ergebnis spielte eine untergeordnete Rolle, stattdessen durften alle Kinder zahlreiche Spielerlebnisse sammeln und vor allem Spaß am Mannschaftssport gewinnen.

Abgerundet wurde der flock-in Wintercup vom E-Junioren-Jahrgang 2012. Im Finale zwischen FC-Astoria Walldorf und SV Sandhausen musste wieder das Siebenmeterschießen die Entscheidung bringen. Das glücklichere Ende hatten hierbei die Sandhäuser.

Herauszuheben ist die Leistung der Schiedsrichter Niklas Schüttler, Ben Förderer, Maik Schneckenberger und Luca Laier, die souverän und unermüdlich die vielen Spiele das gesamte Turnier über leiteten.

Das Besondere am Turnier war sowieso das junge Helferteam: Neben den Eltern der Heimmannschaften waren viele Jungs & Mädchen aus der eigenen Jugend das Wochenende über im Einsatz. Auch die Trainer der Gastmannschaften lobten anerkennend: Das junge, engagierte Team machte einen super Job. Egal ob in der Turnierleitung oder bei der Bewirtung, hatten sie jederzeit alles im Griff – nicht selbstverständlich für eine Gruppe überwiegend 13- und 14-Jähriger.

Die Jugendleitung versteht es, die Nachwuchskicker in die Organisation mit einzubinden und für das ehrenamtliche Vereinsleben zu begeistern. Man darf sich bereits auf das nächste große Turnier freuen: Der Schweickert Sommercup findet am 8./9. Juli statt.

Neuer Jugendraum für den VfB Wiesloch!

Die Freude war riesig! Die Jugendarbeit mit gut 450 Kindern in 23 Mädchen- und Jungenmannschaften vom VfB Wiesloch wurde bei der Aktion „Anpfiff Jugendräume“ vom Verein Anpfiff ins Leben e.V. mit 50.000€ für den Umbau des Jugendraums prämiert. Damit stünde in Zukunft nicht nur den eigenen Spielerinnen und Spielern ein moderner Raum für Mannschaftsaktivitäten zur Verfügung, sondern auch eine Räumlichkeit für Bildungsangebote in Kooperation mit Schulen und anderen Partnern.

Nach der Freude kam allerdings der Schock! Bei der Umbauplanung des in den 70er Jahren gebauten Vereinsheims kamen wir zum Schluss, dass der Jugendraum im jetzigen Zustand aufgrund mangelnder Flucht- und Rettungswege nicht nutzbar ist und sofort gesperrt werden muss. Statt einem neuen renovierten Jugendraum haben wir daher aktuell gar keinen, was für den täglichen Vereinsbetrieb eine mittlere Katastrophe ist. Es fehlt der Raum für die Mannschaftssitzung, die Weihnachts- oder Saisonabschlussfeier oder die Trainerbesprechung.

Daher planen wir nun des Zugangs zum Jugendraum entsprechend brandsicher auszustatten sowie einen weiteren Rettungsweg zu schaffen, was jedoch beides mit großen Mehrkosten verbunden ist. Um das Projekt „Jugendraum“ trotzdem zu realisieren, konnten wir zahlreiche Gönner und Sponsoren gewinnen und haben uns in das Thema Bauzuschüsse eingearbeitet. Zusätzlich stehen unsere ehrenamtlichen Helfer bereit, alle Bauarbeiten zu übernehmen, die wir selbst stemmen können. All das reicht jedoch noch nicht aus, weswegen wir weitere Personen suchen, die das Projekt mit ihrer Unterstützung möglich machen! Mit einer Spende von 100€ oder mehr seid ihr Jugend(t)raum-Entwickler!

Wir freuen uns auch über Ihre Unterstützung, um unseren Kindern und Jugendlichen wieder einen Raum zur Verfügung stellen zu können. Eine Spendenquittung stellen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gerne aus.

Bei Fragen/Anregungen: Benedikt Krauter (01575 5239755) und Tim Waibel (0152 53345438)

Spendenkonto:
DE51 6729 2200 0009 2700 19