Mitgliedsbeiträge

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung gelten ab der Saison 2018/19 folgende Beiträge:

aktive Mitglieder

105 €

passive Mitglieder

70 €

Schüler/Studenten/Auszubildende/Jugend

85 €

Familienmitgliedschaft

135 €

Das Geschäftsjahr des Vereins läuft gemäß unserer Satzung vom 1.7. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Der Beitrag ist im Voraus für das entsprechende Geschäftsjahr fällig. Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren am 1.10. des jeweiligen Jahres eingezogen. In der Mitgliederversammlung am 9. Juli 2004 wurde beschlossen, dass der Bankeinzug die Standardzahlungsart für die Beitragszahlung ist. Bei anderer Zahlung des Beitrags wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben. (Einzugsermächtigung)

Familienmitgliedschaft: Eine Familienmitgliedschaft kann für Familien und Lebensgemeinschaften mit gleicher Anschrift mit/ohne Kinder beantragt werden (Min. 1 Erwachsener und min. 1 Kind). Die Mitgliedschaft für das gemeinsame Kind wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. nach Ausscheiden aus dem Jugendspielbetrieb in eine Einzelmitgliedschaft umgewandelt. Die Familienmitgliedschaft für die Lebenspartner bleibt bestehen.

Eine Abmeldung von der aktiven Teilnahme am Sportgeschehen des Vereins oder der Wechsel der Spielberechtigung zu einem anderen Verein ist keine Austrittserklärung aus dem VfB Wiesloch. Ein Austritt hat durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle des Vereins (VfB Wiesloch ▪ Postfach 1667 ▪ 69157 Wiesloch) zu erfolgen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Später eingereichte Kündigungen können erst zum folgenden Geschäftsjahr angenommen werden und führen zum Beitragseinzug für ein weiteres Jahr.

Spieler und Spielerinnen mit einem Zweitspielrecht für einen anderen Verein, die nicht am Trainings- und Spielbetrieb des VfB Wiesloch für das laufende Geschäftsjahr teilnehmen, gewähren wir einen Rabatt von 50% auf ihren Beitrag. Dies gilt nicht für Jugendspieler, die mit der Gastspielerregelung des badischen Fußbalverbandes für Junioren- und Juniorinnen bei einem anderen Verein aktiv sind.

Ermäßigte Beiträge: Die Gewährung von reduzierten Mitgliedsbeiträgen (Schüler/Studenten) erfolgt auf entsprechenden Antrag. Um in den Genuss des ermäßigten Beitrages zu kommen, bitten wir um Abgabe entsprechender Bescheinigungen bzw. Nachweise.

Wichtige Informationen zum Beitragseinzug

Ab den 01.10. jedes Jahres wird der Einzug der Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr durchgeführt. Wir möchten Sie bitten, den Zeitpunkt des Beitragseinzuges in Ihrer Finanzplanung entsprechend zu berücksichtigen. Sollte ein Beitragseinzug erfolgen, von dessen Richtigkeit Sie als Mitglied nicht überzeugt sind, widerrufen Sie bitte den Beitragseinzug nicht sofort, sondern setzen Sie sich zunächst mit unserer Geschäftsstelle/Vorstand in Verbindung oder Sie schreiben uns eine E-Mail

Bei einer Rücklastschrift können bis zu 9,90 Euro Gebühren entstehen, die in der Regel zu Lasten des Kontoinhabers gehen. Ist der Beitragseinzug fehlerhaft oder tatsächlich unberechtigt, werden wir den Beitrag selbstverständlich zeitnah zurück erstatten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch auf folgende Sachverhalte hinweisen:

Barzahler sind aufgefordert bis zum 30.09. eines jeden Jahres den Beitrag auf eines der Konten des VfB Wiesloch zu überweisen:

Volksbank Kraichgau    IBAN: DE79672922000009270000   BIC: GENODE61WIE

Sparkasse Heidelberg  IBAN: DE72672500200050003280   BIC:  SOLADES1HDB

Stand: 10.10.2018