In Zusammenarbeit mit Anpfiff ins Leben und Nussbaum Medien startete am 29.03.2023 in einer virtuellen Auftaktveranstaltung das gemeinsame Projekt „NUSSBAUM Trainerschule – Pädagogik im Sport“. Das Projekt richtet sich an Vereine aus dem Mannschaftssportbereich aus Baden-Württemberg. Der Fokus liegt dabei auf der pädagogischen Trainerarbeit. Ziel dessen ist es, in den Vereinen Multiplikatoren zu schaffen. Die teilnehmenden TrainerInnen werden zu Mentoren ausgebildet sowie auf kritische Situationen vorbereitet. Diese sollen andere Menschen ermutigen und befähigen, ein Traineramt zu übernehmen und so auszuüben, dass ein nachhaltiger positiver Effekt für den Verein entsteht. Die Trainerschule besteht aus mehreren Workshops, in welchen es u.a. um die Rolle und Aufgaben eines Jugendtrainers nach den Leitlinien von Anpfiff ins Leben, den Umgang mit kritischen Situationen im Handlungsfeld Trainer und Spieler sowie um herausfordernde Elterngespräche geht. Dieses neue Wissen wird im Anschluss von den ausgebildeten Mentoren die Kolleginnen und Kollegen Verein weitergegeben, um so einen Mehrwert zu stiften. Vereine konnten sich für die Teilnahme bewerben – der VfB Wiesloch hat als einer von nur 35 Vereinen aus ganz Baden-Württemberg den Zuschlag erhalten! Für den VfB nimmt Laura Nennstil an der Trainerschule teil. Sie ist seit 2018 als Trainerin im Verein tätig und trainiert momentan die E- und D-Juniorinnen. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Jugendvorstand „Die Trainerschule ist eine tolle Initiative für Vereine. Die Idee, die pädagogische Ausbildung der TrainerInnen zu fördern, sodass sie dieses Wissen in den eigenen Vereinen weitergeben können finde ich klasse, denn letztendlich kommt es der Vereinsentwicklung zugute“, freute sie sich und fiebert dem Start des ersten Workshops entgegen.

Kurz bevor es in die heiße Phase der Rückrunde geht, kann der VfB Wiesloch einen neuen Sponsor verkünden: Von nun an beliefert die Metzgerei Seltenreich den VfB mit regionalen Produkten zu Spielen und Veranstaltungen. Als moderner Familienbetrieb mit einem breiten Sortiment an regionaler Wurst- und Fleischware verspricht die Metzgerei beste Qualität. „Wir schlachten noch selbst!“, so das Motto der Metzgerei, in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr. Nicht nur in Sachen Sponsoring kann sich der VfB glücklich schätzen die Metzgerei Seltenreich als Sponsor gewonnen zu haben: Mit Lieferungen von Würstchen und Co. zu Spieltagen legt der VfB enorm an Qualität zu. So auch Benedikt Krauter, zweiter Vorsitzender des VfB: „Wir sind sehr stolz, die Qualität beim Angebot der Würstchen, gerade zu Spielen und Turnieren, mit einem so kompetenten Partner steigern zu können. Wir freuen uns auf viele Jahre in einvernehmlicher Zusammenarbeit.“ 
Aber natürlich profitieren beide Seiten davon. Von nun an wird die Metzgerei auch auf den Seitenbanden an Kunst- und Rasenplatz beworben.
Jetzt, wo es in die heiße Phase der Rückrunde geht, wird sich die Partnerschaft besonders auszahlen, denn wenn die letzten Spiele der Saison steigen, werden sicher einige Würstchen benötigt werden.

Einladung als PDF

 

Sehr geehrte Mitglieder,

Der VfB Wiesloch lädt alle Mitglieder für Freitag, den 31. März 2023 zur ordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim des VfB in der Parkstraße 3 in Wiesloch ein.

Beginn ist um 20.00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht des Geschäftsführers
  5. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
  6. Berichte aus den Abteilungen
  7. Satzungsänderungen (Der Wortlaut der Anträge steht auf den folgenden Seiten)
    2 Zweck, Gemeinnützigkeit
    § 3      Absatz 2:
    § 5      Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft Anträge
    § 10    Vorstand
    § 18    Ordentliche Mitgliederversammlung
    § 20    Auflösung
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge sind bis 20. März 2023 an 1. Vorsitzenden Dirk Hofer über die Vereinsanschrift zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Hofer

VfB Wiesloch

  1. Vorsitzender

 

 

Antrag 1:
Satzungsänderung: § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

Alt:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.

Neu:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports., Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege, Förderung und Verbreitung des Sports, insbesondere des Fußballsports.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Aufgaben des Vereins vollziehen sich unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität.

 

 

Antrag 2: Satzungsänderung:
§3 Mitgliedschaft
Absatz 2

Alt:

Ehrenmitglied kann werden, wer 40 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört oder sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Neu:

Ehrenmitglied kann werden, wer 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehört und sich um die Förderung des Vereins und des Sportes besonders hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Weitere Ehrungen werden durch die Ehrenordnung geregelt.

Antrag 3: Satzungsänderung:
§ 5 Austritt, Ausschluss, Vereinsstrafen, Ende der Mitgliedschaft
Ergänzung des Absatz 3:

Alt:

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit Jahresende.

Neu:

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verein erfolgen. Die Beitragspflicht erlischt erst mit dem Geschäftsjahresende.

 

 

Antrag 4 Satzungsänderung:
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Absatz 1:

Alt:

Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlung und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

Neu:

Ehrenmitglieder, aktive und passive Mitglieder haben gleiche Rechte im Verein. Sie haben Stimmrecht in allen Versammlungen und das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

Antrag 5: Satzungsänderung:
§ 10 Vorstand:
Ergänzung durch folgenden Passus
:

Der Vorstand kann durch Vorstandsbeschluss innerhalb eines Geschäftsjahres Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 € aufnehmen. Privatdarlehen sind hierbei ausgeschlossen. Alle Darlehen sind der Mitgliederversammlung offenzulegen. Darlehen mit höheren Beträgen sind durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.


 

Antrag 6: Satzungsänderung:
§ 18 Ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung)
         und außerordentliche Mitgliederversammlung
Absatz 4:

Alt:

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich erfolgt.

Neu:

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel aller ordentlichen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für die Versammlung genügt es, wenn die Bekanntgabe fünf Tage vor dem Termin an die Mitglieder schriftlich an die zuletzt vom Mitglied angegebene Adresse (Postanschrift oder E-Mail-Adresse) erfolgt.


 

Antrag 7: Satzungsänderung:
§ 20 Auflösung

Alt:

Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlage überschreitet, der Stadt Wiesloch zur weiteren Verwendung im gemeinnützigen Sinne und im Interesse des Sportes zu, sofern das zuständige Finanzamt hierzu seine Einwilligung erteilt und der gemeinnützige Charakter des Vereins anerkannt ist.

Neu:
Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn drei Viertel der erschienenen Mitglieder einen diesbezüglichen Beschluss in einer jährlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung fassen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins, an die Stadt Wiesloch, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Showdown bei den Badischen Meisterschaften in Straubenhardt

Straubenhardt. Die 10 besten C-Junioren-Mannschaften aus den verschiedenen Fußballkreisen in Baden versammelten sich am 25. Februar in der Straubenhardthalle, um unter sich den Badischen Futsal-Meister auszuspielen. Mit dabei auch die JSG Wiesloch/Schatthausen/Baiertal, die sich als Kreismeister in Heidelberg drei Wochen zuvor für das Turnier qualifiziert hatte und mit lautstarker Unterstützung von der Tribüne angereist war.

In zwei Fünfergruppen wurden in der Vorrunde die Teilnehmer des Halbfinals ausgespielt – für die Jungs der JSG ging es direkt zur Sache: Im ersten Gruppenspiel wartete der TuS Mingolsheim. In einem engen Spiel konnte sich die JSG knapp mit 1:0 durchsetzen und damit die ersten Punkte für den erhofften Halbfinaleinzug sammeln. Auf dem Weg dorthin warteten allerdings noch weitere „Brocken“, als nächstes die Oberliga-Mannschaft des FC Nöttingen. Nach einem ausgeglichenen Start musste man sich – am Ende zwar verdient, aber doch zu hoch – mit 5:1 geschlagen geben. Damit war klar: Im nächsten Spiel gegen die ebenfalls zwei Ligen höher spielende SpVgg Neckarelz mussten Punkte her, um noch eine Chance auf das Halbfinale zu haben. Nach Chancen auf beiden Seiten erkämpfte sich die JSG auch hier einen knappen, aber verdienten 1:0 Sieg. Und auch das letzte Vorrundenspiel gegen die JSG Mittleres Taubertal konnte mit einem souveränen 3:0 beendet werden. Damit war die Mannschaft von den Trainern Ingo Jahnke und Christian Kuntschik Gruppenzweiter und für das Halbfinale qualifiziert!

Der Gegner hieß hier FC Germania Friedrichstal, in ihrer Gruppe souveräner Gruppensieger. Man merkte beiden Mannschaften an, dass sie schon einige Spiele in den Beinen hatten und an manchen Stellen dem ein oder anderen die Kraft bzw. Konzentration ausging. So reichte es am Ende leider nicht für das Finale – 0:2 hieß es nach elf Minuten Spielzeit auf der Anzeigetafel. Im Spiel um Platz 3 gegen die JSG Altheim/Hettingen/Buchen wurde es noch einmal spannend: Nachdem in der regulären Spielzeit keine Tore fielen, musste das Sechsmeterschießen einen Sieger herbeiführen. Hier bewahrten die Spieler der JSG/Wiesloch/Schatthausen Nerven und verwandelten ihre Strafstöße während Mario-Eduard Bilaniuc den Ball auf der Linie und somit den dritten Platz festhielt! Somit darf sich die Mannschaft nun nicht nur Kreismeister, sondern auch 3. Badischer Meister nennen! Darüber hinaus wurde Mario-Eduard Bilaniuc wiederholt zum besten Torhüter des Turniers ausgezeichnet!

Liebe Vereinsmitglieder,

der VfB Wiesloch hat in den letzten Jahren einige gesetzte Ziele erreicht: Der Biervertrag mit der Heidelberger Brauerei wurde beendet. Das langjährige Darlehen wurde abgelöst. Die Corona Pandemie wurde wirtschaftlich gut überstanden. Genaueres werden wir Ihnen auf der Mitgliederversammlung am Freitag, den 31.3.2023 präsentieren. Mit diesen erreichten Zielen ergeben sich nun neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Vereinsarbeit. Für die zukünftige Vereinsentwicklung wollen wir Sie, unsere Mitglieder, einbeziehen. Wir laden Sie zu einer Mitgliederversammlung ein, um mit Ihnen Ziele für die Vereinsentwicklung zu erarbeiten. Die Versammlung findet am Freitag, den 10. März 2023 im VfB Clubhaus (Parkstraße 3 in Wiesloch) statt. Beginn ist um 19:30 Uhr.

Die Ergebnisse werden wir in der Mitgliederversammlung Ende März präsentieren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Der Vorstand des VfB Wiesloch